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BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Grundstückseigentümers, einen Raum für eine Netzstation zur Verfügung zu stellen - Entschädigung für das vom Grundeigentümer aufgebrachte Sonderopfer in Abgrenzung zur Miete - Sozialbindung des Eigentums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur der Zahlung eines Stromlieferanten für die Zurverfügungstellung eines Raums zur Errichtung einer Netzstation
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.1990 - 307 O 19/90
- OLG Hamburg, 10.07.1991 - 4 U 215/90
- BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 271
- WM 1993, 428
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74
Stromlieferungsvertrag
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91
Auch die Pflicht des Grundstückseigentümers, einen Raum für die Netzstation zur Verfügung zu stellen, habe schon zur Zeit des Vertragsabschlusses aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestanden, nämlich aufgrund der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsunternehmens" (AVB 1942), die durch Anordnung des Generalinspekteurs für Wasser und Energie und des Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. Januar 1942 (RAnz 1942 Nr. 39) für allgemein verbindlich erklärt worden seien und als staatlich gesetztes Recht im Range einer Rechtsverordnung die Rechtsbeziehungen zwischen den Stromabnehmern und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen bestimmt hätten (unter Berufung auf BGHZ 9, 390 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52]; 66, 62, 65 ff und BGH BB 1981, 875). - BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91
Auch die Pflicht des Grundstückseigentümers, einen Raum für die Netzstation zur Verfügung zu stellen, habe schon zur Zeit des Vertragsabschlusses aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestanden, nämlich aufgrund der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsunternehmens" (AVB 1942), die durch Anordnung des Generalinspekteurs für Wasser und Energie und des Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. Januar 1942 (RAnz 1942 Nr. 39) für allgemein verbindlich erklärt worden seien und als staatlich gesetztes Recht im Range einer Rechtsverordnung die Rechtsbeziehungen zwischen den Stromabnehmern und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen bestimmt hätten (unter Berufung auf BGHZ 9, 390 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52]; 66, 62, 65 ff und BGH BB 1981, 875). - BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90
Sonderopfer, das ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Sozialbindung seines …
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91
Mit dieser Würdigung befindet sich das Berufungsgericht im übrigen, wie es zu Recht angenommen hat, in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats in dem nicht veröffentlichten, den Parteien aber bekannten Nichtannahmebeschluß vom 5. Juni 1991 in der Sache XII ZR 180/90.